Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching und Beratung

1. Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für die Webseite www.paarcoachingsusannekuehn.de und die Coaching- und Beratungsleistungen. von Susanne Kühn. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Susanne Kühn und dem Auftraggeber (im Folgenden auch „Klient“ in der weiblichen und männlichen Form) gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Fassung. Nutzer der Webseite verpflichten sich, sich bei jedem Aufruf über möglichen Änderungen der AGB zu informieren, indem sie sie aufrufen.

2. Inhalt des Dienstvertrags

Susanne Kühn führt Coaching und Beratung gemäß diesen AGB als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB durch, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Klienten als angenommen. Weitere Vereinbarungen sind für Susanne Kühn nur verbindlich, wenn diese von ihr schriftlich bestätigt werden. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.

Der Vertrag kommt zustande, wenn der gebuchte Coachingtermin durch Susanne Kühn bestätigt wird.

Susanne Kühn erbringt ihre Coaching- bzw. Trainingsleistung gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Schulung und Prävention anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern der Klient hierüber keine Entscheidung trifft. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Gespräche oder Maßnahmen ablehnt hat er das dem Coach gegenüber zu erklären.

Susanne Kühn ist berechtigt, den Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder nicht mehr gegeben ist, wenn sie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Coaches für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.

Susanne Kühn ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen.

Susanne Kühn erbringt ihre Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihr vom Klienten oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei dem Klienten.

3. Abgrenzung

Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Coach gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen. Das Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.

Der Klient trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.

4. Mitwirkungspflicht des Klienten

Das Coaching erfolgt auf der Grundlage des zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gesprächs. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Vom Klienten wird erwartet, dass er an jeder Sitzung pünktlich teilnimmt und bereit ist mitzuarbeiten um die Sitzungen produktiv zu gestalten.

Susanne Kühn steht dem Klienten als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite. Das Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess, bestimmte Erfolge können nicht garantiert werden. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. Training wie auch für eine aktive Mitarbeit bei anderen Methoden.

Klienten behalten das Recht zu entscheiden, welche Themen abgedeckt werden sollen und können auch entscheiden, ob ein Thema nicht weiter diskutiert werden soll. Der Klient hat zudem das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin und schriftlich erfolgen.

5. Angebote, Honorare

Susanne Kühn hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Die Abrechnung erfolgt pro Einheit. Für Coaching- und Beratungsleistungen werden die in der Coaching- bzw. Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Klienten bzw. Auftraggeber, soweit diese anfallen, gesondert in angemessenem Rahmen berechnet.

Das Honorar ist, im Voraus bis spätestens 3 Werktage vor dem Coachingtermin ohne Abzug zu entrichtet. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Trainingsvertrag festzuhalten. Nach Eingang Ihrer Zahlung kann die Beratung oder das Coaching online, am Telefon oder persönlich beginnen.

Paketangebote sind innerhalb des angegebenen Zeitraums ab dem Tag der Buchung einzulösen. Nicht wahrgenommene Coaching-Sitzungen werden nicht erstattet. Das Gesamthonorar ist im Voraus bis spätestens 3 Werktage vor dem ersten Coachingtermin ohne Abzug zu entrichtet.

Vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Coaching-Sitzungen bleiben Gegenstand der Honorarrechnung. Der Klient verpflichtet sich unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe der vollen Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient spätestens 2 Werktagen vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens kann vom Coach verlangt werden.

Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.

Aus dem Coaching-Vertrag kann von dem Klienten kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern. Ein etwaiges Recht des Klienten zur Aufrechnung wird ausgeschlossen, es sei denn die Forderung des Klienten ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

6. Ort der Leistungserbringung

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort des Coachings werden von den Coachingpartnern einvernehmlich vereinbart. Soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart findet das Coaching in den Praxisräumen von Susanne Kühn im Feldweg 24, 15806 Zossen statt. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.

Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coachingsitzungen ist bis spätestens 2 Werktagen vor dem vereinbarten Termin möglich. Danach wird das Honorar in voller Höhe in Rechnung gestellt (siehe hierzu Punkt 5).

7. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

Susanne Kühn ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coachingtermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind.

In diesem Fall wird der Coach den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.

8. Haftung

Susanne Kühn steht dafür ein, dass ihr Coaching nach bestem Wissen erbracht wird. Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Susanne Kühn handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet.

Der Coach haftet ausschließlich für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertrags- oder Pflichtverletzung beruhen. Die Höhe der Haftung beläuft sich maximal auf das für den gesamten Coachingprozess vereinbarte Honorar.

Folgen, die daraus entstehen, dass der Klient unvollständige oder unwahre Angaben macht, hat er selbst zu tragen. Ebenso hat der Klient die Folgen zu tragen, die aus der Nichterfüllung vereinbarter „Coaching-Hausaufgaben“ sowie der fehlenden Umsetzung der erarbeiteten Lösungen entstehen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

9. Copyright

Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind ausschließlich zum persönliche Gebrauch des Klienten bestimmt.

Das Urheberrecht an den Coaching-Konzeptionen und -Unterlagen liegt allein bei Susanne Kühn. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Susanne Kühn ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt. Jede weitere Verwendung bedarf der vorherigen Genehmigung durch Susanne Kühn.

10. Versicherungsschutz

Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coachingsitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Veranstalter von Gruppen-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer an Gruppen-Coaching haben daher keinen Versicherungsschutz durch Susanne Kühn.

11. Vertraulichkeit

Susanne Kühn verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten -auch nach der Beendigung des Vertrages- Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich Susanne Kühn, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

Susanne Kühn erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des Klienten nur dann Auskünfte wenn der Klient die ausdrückliche Zustimmung erteilt. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird.

Abs. 1 und 2 gelten nicht, wenn Susanne Kühn aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte. Abs. 1 und 2 gelten ferner nicht, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Coach oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

Susanne Kühn führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. Sofern der Klient ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw. Training verlangt, erstellt Susanne Kühn dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

12. Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen der Coaching- bzw. Beratungsvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen, durch die das Schriftformerfordernis aufgehoben wird.

Sollten einzelne Bestimmungen der Coaching- bzw. Beratungsvereinbarung oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag bzw. die AGB im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, eine der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommender Vereinbarung in Schriftform zu treffen. Dies gilt ergänzend für Vertragslücken.

Auf die Vereinbarungen zwischen den Parteien ist deutsches Recht anzuwenden. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Potsdam.

 

AGB für Paarcoaching Susanne Kühn

© Susanne Kühn, Stand 04.10.2023

www.paarcoachingsusannekuehn.de